Gemeinsame Stellungnahme von 52 Organisationen: Kriminalisierung von Seenotretter*innen verhindern!

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung plant die Bundesregierung, Abschiebungen unter erleichterten Bedingungen durchführen zu können. Wie dem Gesetzesentwurf zu entnehmen ist, ist in diesem Zusammenhang auch eine Änderung des § 96 AufenthG geplant, was zunächst einmal nichts mit der Erleichterung von Abschiebungen zu tun hat. Mit diesen versteckten Änderungen im Aufenthaltsgesetz versucht die Bundesregierung offensichtlich, Fluchthelfer*innen zu kriminalisieren. Von diesen Änderungen betroffen sind potenziell Seenotretter*innen, aber auch andere Menschenrechtsverteidiger*innen, humanitäre Organisationen und Geflüchtete selbst. Denn nach § 96 Abs. 4, Abs. 1 Nr. 1 b AufenthG nF dürften Seenotretter:innen den Straftatbestand des Hilfeleisten zur Einreise nach erfüllen, indem sie gerettete Personen in einen anderen EU-Staat, wie z.B. Italien, ausschiffen.

Im Verbund mit 51 weiteren Organisationen fordern wir die Bundesregierung daher auf, die geplante Ausweitung des § 96 AufenthG zurückzunehmen und eine humanitäre Klausel in das Gesetz aufzunehmen.

Die weiteren Details können der anliegenden gemeinsamen Stellungnahme entnommen werden.

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